Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Automaten-Service Siegfried Roesler GmbH
I. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle uns erteilten Aufträge. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung. Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so wird der am Liefertag gültige Preis angesetzt.
III. Lieferfristen, Rücktrittsrecht
Die nach Maßgabe unserer Erfahrungen genannte Lieferfrist bemühen wir uns einzuhalten. Sie beginnt am Tage unserer Auftragsbestätigung. Eine Lieferverzögerung (zum Beispiel verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand) begründet keinen Anspruch auf direkten oder indirekten Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Aufhebung des Liefervertrages. Dauernde Lieferunfähigkeit entbindet uns ohne Schadensersatzanspruch von dem Liefervertrag.
IV. Verpackung, Versand, Beförderungsgefahr
Die Verpackung erfolgt handelsüblich unter Berechnung der Selbstkosten. Die Auswahl der Transportmittel steht uns frei. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte beschleunigte oder besondere Transportsart trägt der Besteller. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Versendung. Die Gefahr geht auf den Besteller über mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, bei von uns nicht zu vertretender Verzögerung der Versendung mit Meldung der Versandbereitschaft.
V. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen bleibt uns das Eigentum an den von uns gelieferten Erzeugnissen sowie an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Sachen - auch bei Wiederverkauf - vorbehalten. Bis zur Höhe unserer Gesamtforderung tritt uns der Besteller im voraus seine Forderungen gegenüber seinen Kunden ab. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers sind uns diese Forderungen namhaft zu machen und den Schuldnern die Abtretungen mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und auf die an uns abgetretenen Forderungen sind uns sofort anzuzeigen.
VI. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind in bar nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zu leisten. Zielüberschreitungen berechtigen uns, ohne förmliche in Verzugsetzung die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur unter der Bedingung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Wechselspesen trägt der Besteller. Skonto entfällt. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Gegenwert bar zu unserer Verfügung steht. Von uns nicht anerkannte Gegenansprüche kann der Besteller weder aufrechnen noch deswegen ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. Unvorhergesehene für uns maßgebliche Ereignisse oder eine erhebliche Verschlechterung der Wirtschaftslage des Bestellers berechtigen uns, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrage zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Bestellers wird seine gesamte Schuld an uns sofort fällig.
VII. Mängelrüge, Haftung
Die Gewährleistung für erkennbare und verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beträgt zwölf Monate vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Mängelrügen müssen unverzüglich- bei erkennbaren Mängeln innerhalb 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Geringe Abweichungen in Farbe, Aussehen und Abmessungen der Ware begründen kein Reklamationsrecht. Bei Teilen, die wir selbst von Zulieferanten bezogen haben, sind wir nur insoweit zum Ersatz verpflichtet, als wir von diesen Ersatz erhalten. Bei berechtigter Mängelrüge haben wir das Wahlrecht der Ersatzlieferung oder der Kaufpreisminderung oder der Nachbesserung. Wir haften nicht für Reparaturen, die durch Dritte vorgenommen werden, für Sch„den, die auf natürlicher Abnutzung, Vandalismus oder Trickberaubung beruhen und für Störungen, die durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufen werden. Für eingebaute oder gelieferte Münzprüfer, GeldKarte- Lesegeräte und Geldscheinleser übernehmen wir keine Gewähr für das Ausscheiden von Falschgeld, Fremdgeld oder minderwertigen Geldstücken, oder für die richtige Kreditgabe sowie für wertgerechte Leistung (Geld- oder Warenausgabe). Es besteht also kein Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, Geld- oder Warenverlusten, gleich welcher Art.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsrecht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Jever. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Jever. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.